Beschwerde beim OVG

Pressemitteilung:

Gottesdienstverbot wegen Corona - Freundeskreis legt Beschwerde beim OVG ein

In der Frage des Verbots öffentlicher Gottesdienste wegen der Corona-Pandemie beschreitet der Freundeskreis St. Philipp Neri e.V. weiter den Rechtsweg.

Nachdem das Verwaltungsgericht Berlin gestern das Verbot bestätigt hatte, legte der Freundeskreis am Mittwochmittag Beschwerde gegen diese Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein.

Der Vorsteher des Instituts St. Philipp Neri, Propst Dr. Gerald Goesche, erklärte dazu:

„In der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist erwähnt, daß eine Beschwerde gegen sie zulässig ist. Dieses Recht nehmen wir nun für uns in Anspruch und schöpfen den Rechtsweg aus. Besonders unverständlich ist für uns insbesondere die Feststellung der ersten Instanz, daß der Staat Art und Umfang der Religionsausübung festlegen darf, indem er eine stille Einkehr in Kirchen gestattet, gottesdienstliche Feiern jedoch verbietet. Hier wollen wir eine Klärung erreichen, denn es steht dem Staat nicht zu, die Formen der Religionsausübung vorzugeben.“

Zum Institut St. Philipp Neri:

Die katholische Einrichtung ist eine Gesellschaft des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts und damit direkt dem Papst in Rom unterstellt. 2004 gegründet, verbindet sie die große Tradition der katholischen Kirche mit einer zeitgemäßen Form der Seelsorge. Ihren Sitz hat die Gemeinschaft direkt am Mauerpark in der Mitte Berlins. Das Institut erhält keinerlei Zuwendungen aus dem Kirchensteueraufkommen und ist ausschließlich auf Spenden angewiesen.

Pressekontakt: Bernhard Schodrowski, mobil: +49 172- 325 22 10


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