Verbot von Gottesdiensten - Freundeskreis St. Philipp Neri legt Verfassungsbeschwerde ein

Pressemitteilung:

Der Freundeskreis St. Philipp Neri legt gegen das Verbot von Gottesdiensten in der Corona-Krise Verfassungsbeschwerde ein.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am gestrigen Abend die Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom Vortag zurückgewiesen hat, bleibt dem Freundeskreis jetzt nur noch das Instrument der Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Propst Dr. Gerald Goesche erklärte dazu:
„Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgt in seiner Begründung im wesentlichen den Ausführungen des Verwaltungsgerichts Berlin aus der ersten Instanz. Gleichwohl ist aus unserer Sicht die Kernfrage immer noch nicht geklärt, ob der Staat Art und Form der Religionsausübung bestimmen darf. Dies wollen wir insbesondere klären und rufen deshalb das Bundesverfassungsgericht an.“

Zum Institut St. Philipp Neri:

Die katholische Einrichtung ist eine Gesellschaft des apostolischen Lebens päpstlichen Rechts und damit direkt dem Papst in Rom unterstellt. 2004 gegründet, verbindet sie die große Tradition der katholischen Kirche mit einer zeitgemäßen Form der Seelsorge. Ihren Sitz hat die Gemeinschaft direkt am Mauerpark in der Mitte Berlins. Das Institut erhält keinerlei Zuwendungen aus dem Kirchensteueraufkommen und ist ausschließlich auf Spenden angewiesen.

Pressekontakt: Bernhard Schodrowski, mobil: +49 172- 325 22 10

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Wir werden jetzt sehr schnell sein und tun, was wir können. In diesem Sinne gnadenreiche Kartage und ein hoffentlich freieres Osterfest!

Mit herzlichen Segenswünschen

Dr. Gerald Goesche, Propst


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